AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mini Moments Kinderbetreuung e.U.– Mobile Kinderbetreuung bei Veranstaltungen

(Stand: August 2026)

1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) gelten für alle Verträge zwischen Mini Moments Kinderbetreuung e.U. („Mini Moments„) – und dem jeweiligen Auftraggeber („Kunde„) über die Erbringung mobiler Kinderbetreuungsleistungen bei Veranstaltungen.

1.2 Sofern der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG ist (insbesondere Veranstalter, Unternehmen, Vereine oder sonstige Organisatoren), gelten diese AGB im unternehmerischen Verkehr. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG, gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung, sofern Mini Moments diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2 Vertragsgegenstand und Betreuungsformen

2.1 Mini Moments erbringt mobile Kinderbetreuungsleistungen im Rahmen von Veranstaltungen (zB Firmenevents, Hochzeiten, Kongresse, Messen, Festivals, private Feiern). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot (§ 3).

2.2 Mini Moments unterscheidet grundlegend zwei Betreuungsformen:

2.2.1 Offene Betreuung (offener Veranstaltungsbereich): Kinder werden im Rahmen eines offenen, für Erziehungsberechtigte frei zugänglichen Bereiches betreut und bespaßt (zB Spielecke, Kreativstation im öffentlichen Veranstaltungsraum). In diesem Rahmen übernimmt MiniMoments keine Aufsichtspflicht im Sinne einer vollständigen Übernahme der Obsorge; die Aufsichtspflicht verbleibt zu jedem Zeitpunkt bei den anwesenden oder erreichbaren Erziehungsberechtigten. Das Betreuungspersonal fungiert als ergänzende Unterstützung und Beschäftigungsangebot, nicht als Ersatz der elterlichen Aufsicht.

2.2.2 Geschlossene Betreuung (abgeschlossener Betreuungsraum): Kinder werden in einem räumlich abgeschlossenen, eigens eingerichteten Betreuungsbereich aufgenommen. In diesem Fall übernimmt Mini Moments die Aufsichtspflicht für die Dauer des Aufenthalts des Kindes im Betreuungsraum nach Maßgabe dieser AGB und der in Punkt 4 geregelten Voraussetzungen. Die Übernahme der Aufsichtspflicht beginnt mit der formellen Übergabe des Kindes gemäß Punkt 4 und endet mit der Abholung durch eine berechtigte Person gemäß Punkt 4.5.

2.3 Welche Betreuungsform gemäß Punkt 2.2 zur Anwendung kommt, wird im Angebot gemäß Punkt 3.3 ausdrücklich festgelegt. Im Zweifel gilt die Betreuung in Form der offenen Betreuung (Punkt 2.2.1) als geschuldet

3 Vertragsabschluss

3.1 Kontaktaufnahme: Der Kunde nimmt Kontakt mit Mini Moments auf (zB über die Website, per E-Mail oder Telefon) und schildert den geplanten Veranstaltungsrahmen sowie den gewünschten Leistungsumfang. Die Kontaktaufnahme stellt noch kein verbindliches Angebot des Kunden dar.

3.2 Beratungsgespräch(e): Mini Moments führt mit dem Kunden ein oder mehrere Beratungsgespräche, um die gewünschten Leistungen, die Veranstaltungsörtlichkeit, die voraussichtliche Kinderanzahl, die Betreuungsform (offen oder geschlossen gemäß Punkt 2.2), den Zeitraum sowie sonstige relevante Details zu besprechen. Diese Gespräche können persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden und begründen noch keine vertragliche Bindung.

3.3 Angebot durch Mini Moments: Auf Basis der Beratungsgespräche erstellt Mini Moments ein schriftliches Angebot, das insbesondere Angaben enthält zu

  • Datum, Ort und Zeitraum der Veranstaltung;
  • Art der Betreuungsform (offen/geschlossen gemäß Punkt 2.2);
  • Leistungsumfang (insbesondere Dauer der Betreuung) und eingesetztes Personal;
  • geschuldetem Entgelt (Punkt 6) und Zahlungsbedingungen; und
  • allfälligen im Einzelfall getroffenen besonderen Vereinbarungen.

Das Angebot ist, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage (gerechnet vom Zeitpunkt der Übermittlung) gültig und kann nur schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp genügt) durch Auftragsbestätigung gemäß Punkt 3.4 angenommen werden.

3.4 Auftragsbestätigung – Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden (per E-Mail, Brief oder Unterschrift, SMS, WhatsApp-Nachricht) zustande. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erklärt der Kunde, das Angebot und diese AGB vollinhaltlich anzunehmen. Eine mündliche Bestätigung reicht für den Vertragsabschluss nicht aus.

4 Besondere Pflichten des Kunden – Erziehungsberechtigte und Übergabe der Kinder

4.1 Da der Kunde in der Regel nicht selbst Erziehungsberechtigter der zu betreuenden Kinder ist, verpflichtet sich der Kunde mit Vertragsabschluss, sicherzustellen, dass die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, bevor ein Kind von Mini Moments betreut wird. Mini Moments ist berechtigt, die Betreuung eines Kindes abzulehnen, wenn diese Voraussetzungen nicht nachweislich erfüllt sind.

4.2 Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten: Für jedes Kind, das betreut werden soll, ist von einem Erziehungsberechtigten (obsorgeberechtigter Elternteil oder sonstiger gesetzlicher Vertreter) vor Beginn der Betreuung eine Einwilligungserklärung in schriftlicher Form (Papier oder elektronisch) einzuholen, die im Wesentlichen der als Beilage ./A angeschlossenen Einwilligungserklärung entspricht, und Mini Moments zu übergeben. Die Einwilligungserklärung hat

(a) die ausdrückliche Einwilligung in die Kinderbetreuung durch Mini Moments im Rahmen der konkreten Veranstaltung,

(b) die Kenntnisnahme des Umfangs der Betreuungspflichten von Mini Moments sowie die Bestätigung der Kenntnis über die konkrete Betreuungsform (offene bzw geschlossene Betreuung gemäß Punkt 2.2),

(c) die Bekanntgabe eines Notfallkontakts (Name, Telefonnummer), der während der Veranstaltung erreichbar ist;

(d) die Bekanntgabe gesundheitlich relevanter Informationen des Kindes, insbesondere bekannte Allergien (Lebensmittel, Materialien etc.), relevanter Erkrankungen, Behinderungen oder Medikamente oder besondere Verhaltens- oder Betreuungshinweise; und

(e) die Zustimmung zur Datenschutzerklärung von Mini Moments gemäß Punkt 10 dieser AGB

zu enthalten. Auf Nachfrage stellt Mini Moments dem Kunden ein Musterformular für die Einwilligungserklärung zur Verfügung.

4.3 Übergabe des Kindes (geschlossene Betreuung): Bei geschlossener Betreuung (Punkt 2.2.2) erfolgt die Aufnahme eines Kindes ausschließlich durch persönliche Übergabe an das Betreuungspersonal von Mini Moments. Die Übergabe wird dokumentiert (Name des Kindes, Uhrzeit, Name der übergebenden Person). Die übergebende Person muss Erziehungsberechtigte(r) oder eine von diesem ausdrücklich bevollmächtigte Person sein.

4.4 Pflicht des Kunden zur Information: Der Kunde hat Mini Moments vor Veranstaltungsbeginn über die voraussichtliche Anzahl der zu betreuenden Kinder, deren ungefähres Alter sowie besondere Anforderungen zu informieren. Wesentliche Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

4.5 Abholung (geschlossene Betreuung): Kinder dürfen bei geschlossener Betreuung (Punkt 2.2.2) ausschließlich von der Erziehungsberechtigten Person oder einer in der Einwilligungserklärung (Punkt 4.2) namentlich benannten Abholberechtigten abgeholt werden. Bei Zweifeln über die Berechtigung einer Person ist Mini Moments berechtigt, die Herausgabe des Kindes zu verweigern und unverzüglich den Notfallkontakt sowie erforderlichenfalls die Behörden zu verständigen.

4.6 Nichterfüllung durch den Kunden: Liegen die Voraussetzungen gemäß Punkt 4.2 und 4.3 für einzelne oder alle Kinder nicht vor, ist Mini Moments berechtigt, die Betreuung der betreffenden Kinder zu verweigern. Ein Anspruch auf Entgeltminderung entsteht dadurch nicht.

5 Leistungserbringung und Sorgfalt

5.1 Mini Moments erbringt die vereinbarten Leistungen mit qualifiziertem, fachkundigem Betreuungspersonal und setzt geeignetes Spielmaterial sowie altersgerechte Aktivitäten ein.

5.2 Mini Moments ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder freie Mitarbeiter einzusetzen, sofern deren Qualifikation den vertraglichen Anforderungen entspricht. Mini Moments haftet für diese wie für eigenes Personal nach Maßgabe des Punkt 7.

5.3 Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Kind krank ist oder sich offensichtlich unwohl fühlt, ist Mini Moments berechtigt, die Betreuung des Kindes auszusetzen und die Erziehungsberechtigten bzw den Notfallkontakt unverzüglich zu verständigen.

5.4 Mini Moments ist berechtigt, Kinder, die das Betreuungspersonal oder andere Kinder gefährden oder erheblich stören, aus dem Betreuungsbereich auszuschließen. In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten unverzüglich zu informieren.

6 Entgelt und Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbartes Entgelt: Das vereinbarte Entgelt ergibt sich aus dem Angebot gemäß Punkt 3.3. Alle Preise verstehen sich in Euro. Ist der Kunde Unternehmer, versteht sich das Entgelt, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Entstehung der Zahlungspflicht: Die Zahlungspflicht entsteht mit Vertragsabschluss gemäß Punkt 3.4 (schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden), unabhängig davon, ob die Veranstaltung stattgefunden hat (vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Punkten 8 und 9).

6.3 Fälligkeit: Das vereinbarte Entgelt ist vier 4 Wochen nach Vertragsabschluss fällig und auf das im Angebot angegebene Konto von Mini Moments zu überweisen, sofern im Angebot nicht eine andere Fälligkeitsregelung ausdrücklich vereinbart wurde. Mini Moments ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtentgelts bei Vertragsabschluss zu verlangen.

6.4 Verzug: Bei Zahlungsverzug ist Mini Moments berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. (§§ 1333 iVm 1000 ABGB) geltend zu machen. Ist der Kunde Unternehmer, gelten unternehmerische Verzugszinsen (§ 456 UGB) als vereinbart.

6.5 Aufrechnung: Eine Aufrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Mini Moments ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

7 Haftung

7.1 Haftung bei geschlossener Betreuung (Punkt 2.2.2): Für den Zeitraum, in dem Mini Moments die Aufsichtspflicht über ein Kind übernommen hat (Punkte 2.2.2 und 4.3), haftet Mini Moments nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach §§ 1295 ff und 1309 ABGB, für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung der Aufsichtspflicht durch Mini Moments oder ihr Personal beruhen, nach Maßgabe der nachfolgenden Einschränkungen.

7.2 Haftung bei offener Betreuung (Punkt 2.2.1): Bei offener Betreuung verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten. Mini Moments haftet in diesem Rahmen ausschließlich für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes Verhalten des Personals von Mini Moments verursacht werden.

7.3 Klarstellung zur Haftung für Personenschäden: Eine Haftungsfreizeichnung für Personenschäden– auch für leicht fahrlässig verursachte – ist nach österreichischem Recht unzulässig und wird daher nicht vereinbart.

7.4 Haftungsbeschränkung für Sachschäden (leichte Fahrlässigkeit): Die Haftung für Sachschäden, die durch Mini Moments oder ihr Personal leicht fahrlässig verursacht werden, wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ein Haftungsausschluss für schlicht grob fahrlässig verursachte Schäden als vereinbart.

7.5 Haftungsausschluss für bestimmte Umstände: Mini Moments haftet nicht für Schäden, die entstehen:

  • aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nicht rechtzeitig mitgeteilter Informationen des Kunden oder der Erziehungsberechtigten (insbesondere in Punkt 4.2 genannte Informationen);
  • durch das Kind selbst oder durch Dritte, insbesondere andere Kinder;
  • aufgrund von Umständen höherer Gewalt.

8 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

8.1 Der Kunde wird die jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Da die Zahlungspflicht mit Vertragsabschluss entsteht (Punkt 6.2), gelten folgende Stornobedingungen (Reuegeld):

Zeitpunkt des Rücktritts vor dem VeranstaltungsterminStornopauschale
Mehr als 8 Wochen vorher50 % des vereinbarten Entgelts
2 bis 8 Wochen vorher75 % des vereinbarten Entgelts
Weniger als 2 Wochen vorher90 % des vereinbarten Entgelts

8.2 Der Rücktritt ist schriftlich (per E-Mail genügt) an Mini Moments zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Mini Moments.

8.3 Der Kunde ist in Kenntnis, dass das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG, BGBl I 33/2014 idgF) auf Verträge über die von Mini Moments angebotenen Kinderbetreuungsleistungen nicht Anwendung findet ( § 1 Abs 2 Z 2 FAGG) und daher kein gesetzliches Rücktrittsrecht iSd FAGG besteht.

9 Rücktritt durch Mini Moments und Leistungshindernis

9.1 Mini Moments ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

9.1.1 der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt;

9.1.2 der Kunde die Voraussetzungen gemäß Punkt 4 nicht fristgerecht erfüllt;

9.1.3 die Durchführung des Auftrags Mini Moments aus objektiv wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist (insbesondere bei höherer Gewalt, Erkrankung des eingesetzten Personals, behördlicher Untersagung);

9.1.4 der Kunde unrichtige oder irreführende Angaben zur Veranstaltung gemacht hat, die für die Leistungserbringung wesentlich sind.

9.2 Im Fall des Rücktritts durch Mini Moments aus einem Grund, der in ihrer Sphäre liegt (insbesondere Erkrankung des Personals ohne Möglichkeit der Ersatzstellung), hat Mini Moments das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückzuerstatten.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Vertragsteile bleibt unberührt.

10 Datenschutz

10.1 Mini Moments verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der betreuten Kinder ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO und des DSG. Rechtsgrundlage ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie – hinsichtlich der Gesundheitsdaten der Kinder – Art 9 Abs 2 lit a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten).

10.2 Die gesonderte Datenschutzerklärung von Mini Moments (abrufbar unter Datenschutzerklärung – Mini Moments Kinderbetreuung) ist Bestandteil der Einwilligungserklärung gemäß Punkt 4.2 und ist den Erziehungsberechtigten vom Kunden vor der Betreuung zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde verpflichtet sich, die Erziehungsberechtigten über die Datenverarbeitung durch Mini Moments zu informieren und deren Einwilligung gemäß Punkt 4.2 (e) einzuholen.

10.3 Gesundheitsdaten (Allergien, Erkrankungen etc.) werden ausschließlich für Zwecke der Betreuung und Notfallversorgung des Kindes verarbeitet und nach Abschluss der Veranstaltung gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

11 Verhaltensregeln und Sicherheit

11.1 Der Kunde hat Mini Moments über besondere Sicherheitsanforderungen der Veranstaltungsörtlichkeit zu informieren (Fluchtwege, Notausgänge, Brandschutzmaßnahmen etc.).

11.2 Mini Moments ist berechtigt, die Betreuung zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit der Kinder oder des Personals durch Umstände gefährdet ist, die Mini Moments nicht zu vertreten hat.

12 Änderungen des Leistungsumfangs

12.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (z.B. mehr Kinder als geplant, Verlängerung der Betreuungszeit) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Entgelts führen. Mini Moments ist nicht verpflichtet, kurzfristig zusätzliche Leistungen zu erbringen, wenn das Personal dafür nicht ausreicht.

13 Sonstiges Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

13.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mini Moments und dem Kunden gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt § 14 KSchG (Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers). Gegenüber Unternehmer gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Innere Stadt, als vereinbart.